Ermatingen (Transkription Nr. 794)

Schulort Ermatingen
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 207-209v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Ermatingen
Kirchgemeinde 1799: Ermatingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Ermatingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ermatingen (Niedere Schule, katholisch)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der katolischen Schule in Ermatingen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name dieses Orts heißt Ermatingen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Flecken.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Aigene Gemein darinn

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

hat eine aigene Kirche, Agentenschaft, und gehört

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum District Gottlieben,

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Thurgeu.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Dieser Flecken ist von Morgen gegen Abend in Circa, 1/4 Stunde in der Länge. Die Schule wird dermalen von dahiesigen, und dazugehörigen Filial- Orten Besucht, von denen 1/2 Stund die entferntern, 1/4 Stund aber die Nähere bey der Schule sind.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die zum Schulbezirke gehörigen Dörfer und Höfe sind: Fruthweilen, Mannenbach, Trüboldingen, Haus Agerstenbach, der Hof Eggeshof, und Hof Sandegg.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Fruthweilen liegt entfernt. 1/4 Stund.
Mannenbach liegt entfernt. 1/2 Stund.
Trüboldigen liegt entfernt. 1/2 Stund.
Haus-Agerstenbach liegt entfernt. 1/4 Stund.
Hof-Eggeshof liegt entfernt. 1/2 Stund.
Sandegg liegt entfernt. 3/4 Stund.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von diesen Orten gehen 14. Kinder in die Schule.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] Benachbarte katholische Schulen haben wir auf 1. Stund im Umkreise keine.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine Klasse getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Buchstabiren, Lesen Schreiben, Rechnen, Singen, Klavierschlagen, und Geigen, auch in der lateinischen Sprache wird Unterricht gegeben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das ganze Jahr gehalten, ausgenommen 14. Tage zur Herbstzeit.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind bis anhier gebraucht worden. für Buchstabirende, Normal Namen Büchlein, für Lesende klein- und große Kathekismi alles #v## Konstanz Jtem Zeitungen und Gebethbücher, auch von alt geschriebenen Kauf- und Tauschbriefe, je nachdeme der Haus Vater sein Kind damit versehen hat.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschrifften werden den Kindern meistens aus der Nachfolgung Christi gemacht; und wenn das Kind hinlänglich Kurrent schreibt, werden ihme auch lateinische Vorschrifften vorgelegt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt von Morgen 8- bis 11. Uhr, und Nachmittag von 1.- bis 4. Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher ist ein jeweiliger Schullehrer a. Von des Kirchspergs Vorgesetzten und Gemeinde mit Zuzug des Pfarrers durch die Mehrheit der Stimmen erwehlt worden.

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 3] Sein Name ist: Joseph Ant. Huber.

III.11.cWo ist er her?

von Engen ohnweit Schaffhausen.

III.11.dWie alt?

Alt — 58 Jahre,

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

hat 4. Kinder,

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jst 37. Jahre Schullehrer.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu St. Fiden nächst St. Gallen; und niemals einen andern Beruf umtrieben.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

hat neben dem Lehramt alle Sonn- und Feyertage die Gottesdienstliche Verrichtungen mit der Orgel zu versehen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sind überhaupt — 21. von diesen aber kommen nicht mehr zusammen, als:

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 8. Mägdchen 7. [Summa] 15

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 6. Mägdchen 4 [Summa] 10

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

ist der gleichen Vorhanden

IV.13.bWie stark ist er?

3101. fl. sage dreytausend, ein Hundert und ein Gulden.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Diese Kapitalien sind wirkliche Vermächnißen dahier,

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Mit diesem ist vor etwas Zeit als Fundationsmäßige Armen Guth Pr 1523 fl. dann das vorhandene Bruderschaffts vermögen Pr 600 fl. — vereint worden, um hieraus künftig ein rechtschaffenen und fähigen Mann underhalten zu können; davon aber auch den Armen ||[Seite 4] das jährlich auszutheilende graue Tuch - oder Loden, nebst sonst etwaigen Unterstützung ferner gegeben wird.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Die Gemeinds-Kinder sind alle Schulgeldfrey.

IV.15Schulhaus.

Das Schulhaus ist der katholischen Kirchspergs Gemeinde zugehörig.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst ein wohlgebaut halbes Haus,

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jn diesem ist in dem obern Gebäude eine Schulstube,

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Lehrer bewohnt auch diese in dem obern Theil des Schulhaußes allein, und ohne Hauszins

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Jeder Schulpfleger sorgt für die Schule, und erhalt sie im baulichen Stande.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers besteht
A. An geld jährlich. 250 fl. einem Hau aus dem Gemeinds Walde, und im Fall dieser Hau nicht hin länglich, von der Pflegschafft genugsame Anschaffung des Holzes.
b. Welches aus obbeschriebenen Stüftungen bezahlt wird.
Der Schullehrer hat ohne dem obbesagten, keine andern Einkünften, weder an Getraide, Wein. Zehenden, Gemeindskassen, Kirchengütern, liegenden Gründen, noch andere Fonds zu beziehen.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

Das Einkommen des Schullehrers besteht
A. An geld jährlich. 250 fl. einem Hau aus dem Gemeinds Walde, und im Fall dieser Hau nicht hin länglich, von der Pflegschafft genugsame Anschaffung des Holzes.
b. Welches aus obbeschriebenen Stüftungen bezahlt wird.
Der Schullehrer hat ohne dem obbesagten, keine andern Einkünften, weder an Getraide, Wein. Zehenden, Gemeindskassen, Kirchengütern, liegenden Gründen, noch andere Fonds zu beziehen.

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Das Einkommen des Schullehrers besteht
A. An geld jährlich. 250 fl. einem Hau aus dem Gemeinds Walde, und im Fall dieser Hau nicht hin länglich, von der Pflegschafft genugsame Anschaffung des Holzes.
b. Welches aus obbeschriebenen Stüftungen bezahlt wird.
Der Schullehrer hat ohne dem obbesagten, keine andern Einkünften, weder an Getraide, Wein. Zehenden, Gemeindskassen, Kirchengütern, liegenden Gründen, noch andere Fonds zu beziehen.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Mit Gruß und Hochachtung
Schullehrer Huber

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